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Die Anwälte

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Unsere Kanzlei verbindet die jahrzehntelange Erfahrung ihres Gründers mit dem Engagement und dem breiten fachlichen Spektrum ihrer jüngeren Partner. Sie befindet sich seit 2003 in ihren heutigen Räumen an der Alsterchaussee in Hamburg. Zusätzlich besteht ein Büro in Hamburg-Harburg.

 

Die Anwälte – sechs Herren und eine Dame – wurden ursprünglich als Generalisten ausgebildet und beherrschen seit vielen Jahren ihr Handwerk. In den Kernbereichen des Zivilrechts, des Arbeitsrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts sind alle Kollegen kompetent. Dies gilt auch für das Verfahrensrecht im Zivil,- Verwaltungs,- und Strafprozess. Die Anwälte haben sich zusätzlich spezialisiert und Schwerpunkte gebildet bzw. Fachanwaltsbezeichnungen erworben.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Ingolf Klüßendorf, der Gründer und Senior der Kanzlei, ist ein ausgewiesener Kenner des Versicherungsrechts. Er ist seit mehr als 30 Jahren auf allen Gebieten des Zivil- und Wirtschaftsrechts tätig. Von seinem Erfahrungsschatz profitieren die jüngeren Kollegen.

 

Herr Rechtsanwalt Jens Cyrkel-Lichtenfeld ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und bearbeitet vor allem dieses Gebiet, das in der Kanzlei traditionell einen wichtigen Schwerpunkt darstellt. Darüber hinaus ist Herr Cyrkel-Lichtenfeld im Bereich des Arbeitsrechts und in der umfassenden Beratung mittelständischer Firmen tätig.

 

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Lichtenfeld hat sich auf das Verkehrszivil- und Strafrecht spezialisiert. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Außerdem bearbeitet er alle Bereiche des Zivilrechts, insbesondere das private Baurecht und Mietrecht.

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Tillmann Schmidt-Parzefall ist überwiegend für Unternehmer auf wirtschaftsrechtlichen Gebieten tätig (Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und IT, Arbeitsrecht). Außerdem bearbeitet er den Bereich Medizinrecht. Er ist der Ansprechpartner für internationales und EU-Recht. [→ www.schmidt-parzefall.de].

 

Herr Rechtsanwalt Gunnar Obbarius verfügt über eine lange Berufserfahrung und ist auf das Bau- und Architektenrecht spezialisiert, auch im Hinblick auf Haftungsfragen. Ferner betreut er kirchliche Träger und bearbeitet Projekte im Bereich Stiftungsrecht.

 

Herr Rechtsanwalt Thomas Riebensahm ist Fachanwalt für Familienrecht. Über diesen Schwerpunkt hinaus ist er auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Außerdem deckt Herr Riebensahm das gesamte Zivilrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht ab. Er leitet das Büro in Hamburg-Harburg.

 

Frau Rechtsanwältin Uta Gränert ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Über diesen Schwerpunkt hinaus deckt Frau Gränert das gesamte Zivilrecht ab und bearbeitet auch die Bereiche des Verwaltungsrechts. Sie ist gleichfalls im Büro Hamburg-Harburg tätig.

 

 

 

 ©  Dr. Klüßendorf & Kollegen